Das Ziel der allgemeinen Schulung für Arbeitnehmer gemäß der seit dem 26. Januar 2012 geltenden Vereinbarung zwischen den Staaten und Regionen ist die Vermittlung von allgemeinen Kenntnissen über die Begriffe Schäden, Risiken und Prävention sowie von Kenntnissen über die Gesetzgebung und die Aufsichtsorgane im Bereich des Arbeitsschutzes.
Die folgenden Ziele wurden als Grundlage für die Gestaltung und Durchführung dieser Schulungsmaßnahme definiert:
Das Ziel der Allgemeiner und spezifischer Schulungskurs mit geringem Risiko besteht aus Arbeitnehmern, die sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor beschäftigt sind (Art. 37 des Gesetzesdekrets Nr. 81/2008) und die gemäß der Vereinbarung zwischen Staat und Regionen vom 21. Dezember 2011 (smi), die im Amtsblatt Nr. veröffentlicht wurde, gesetzlich verpflichtet sind, Sicherheitsschulungen und -informationen durchzuführen. 8 vom 11. Januar 2012.
Keine Voraussetzungen erforderlich
Ausbildungslehrgang gemäß Artikel 37 Absatz 2 des Gesetzesdekrets. 81/08, geregelt durch den Inhalt des Abkommens zwischen den Staaten und den Regionen, das seit dem 26/01/12 (in seiner geänderten Fassung) für alle im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer gilt. Gemäß der Vereinbarung zwischen den Staaten und den Regionen ermöglicht die Unterweisung den Arbeitnehmern, sich gründlich mit den Begriffen Risiko, Schaden, Vorbeugung und den entsprechenden Verhaltensweisen vertraut zu machen, die sie zum Schutz ihrer eigenen Sicherheit und Gesundheit sowie der ihrer Kollegen anwenden müssen.
Arbeitnehmer in Unternehmen mit geringem Risiko sind Arbeitnehmer in Sektoren wie Handel, Büro und Dienstleistungen, Handwerk und Tourismus.
Ausbildungstest
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Abschlusstest
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